BFSG Bußgeld: Alles, was Du wissen musst
Erfahre alles über Bußgelder im BFSG: Welche Verstöße teuer werden können und wie Du Dich davor schützt. Tipps und FAQ für Compliance jetzt lesen!
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Hast Du schon mal von den Bußgeldregelungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört? Falls nicht, wird es höchste Zeit!
Das BFSG regelt, wie barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in den Verkehr gebracht werden sollen. Aber was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
Genau darüber klären wir heute auf: Welche Bußgelder drohen Dir nach dem BFSG, unter welchen Bedingungen, und wie kannst Du Dich davor schützen?
Möchtest Du genau wissen, ob Dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist? Nutze dafür gerne mein kostenloses BFSG-Check-Tool.
Warum das BFSG so wichtig ist
Das Ziel des BFSG ist klar: Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Personen mit Behinderungen.
Dafür gibt es klare Vorgaben, z. B. zur Barrierefreiheit von Produkten (§ 3 BFSG) oder zur korrekten CE-Kennzeichnung (§ 19 BFSG).
Doch wehe, jemand hält sich nicht daran!
Dann drohen empfindliche Strafen. Um die Regeln besser zu verstehen, schauen wir uns die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz an.
Bußgeldvorschriften im Überblick: Was sagt § 37 BFSG?
Lass uns direkt in die Vorschriften springen. § 37 BFSG legt die Bußgelder fest, die für Verstöße gegen die Regeln verhängt werden können. Die wichtigsten Punkte sind:
- Höhe der Bußgelder: Je nach Verstoß drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro.
- Welche Verstöße gibt es? Im Gesetzestext werden zehn konkrete Szenarien genannt, die als Ordnungswidrigkeit gelten.
Hier eine kleine Übersicht von den wichtigsten Punkten:
Verstoß | Bußgeld bis zu |
---|---|
Produkt entgegen § 6 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 in den Verkehr bringen | 100.000 € |
Fehlende CE-Kennzeichnung (§ 19 Abs. 1) | 100.000 € |
Keine barrierefreien Informationen (§ 7 Abs. 3) | 10.000 € |
Falsche oder fehlende Angaben (§ 7 Abs. 5) | 10.000 € |
Warum diese hohen Beträge? Die Strafen sollen sicherstellen, dass sich Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Verstöße können schließlich dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden – und das will das Gesetz vermeiden.
Die häufigsten Verstöße und ihre Konsequenzen
Jetzt wird es spannend: Welche Situationen können Dich konkret in Schwierigkeiten bringen? Hier ein Überblick über die häufigsten Verstöße, basierend auf den Paragraphen des BFSG.
1. Produkte ohne Barrierefreiheit in den Verkehr bringen
Paragraphen: § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 1
Bußgeld: Bis zu 100.000 €
Hersteller und Importeure dürfen Produkte nur dann verkaufen, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Diese sind in einer speziellen Rechtsverordnung (§ 3 Abs. 2) festgelegt. Konkret heißt das: Ein Produkt muss für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein – und zwar ohne zusätzliche Hilfe oder technische Hürden.
Beispiel: Ein Tablet, dessen Software nicht mit Screenreadern kompatibel ist, verstößt gegen die Anforderungen. Bringt ein Hersteller dieses Gerät dennoch auf den Markt, drohen ihm hohe Strafen.
2. Keine korrekten CE-Kennzeichnungen
Paragraphen: § 19 Abs. 1 und Abs. 3
Bußgeld: Bis zu 100.000 €
Die CE-Kennzeichnung ist wie ein Pass für Produkte. Sie zeigt, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards entspricht. Fehlt diese Kennzeichnung – oder ist sie falsch angebracht –, kann das teuer werden.
Tipp: Achte darauf, dass die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht ist (§ 19 Abs. 2).
3. Fehlende Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen
Paragraphen: § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 2
Bußgeld: Bis zu 10.000 €
Alle Produkte müssen mit einer verständlichen Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen ausgestattet sein – und zwar in deutscher Sprache. Diese Infos müssen außerdem barrierefrei zugänglich sein.
Beispiel: Ein Hersteller bringt ein Haushaltsgerät ohne barrierefreie Anleitung auf den Markt. Verbraucher:innen mit Sehbehinderungen können die Bedienung dadurch nicht nachvollziehen. Das ist ein klarer Verstoß.
4. Keine oder falsche Informationen an Behörden
Paragraphen: § 7 Abs. 5, § 13 Abs. 1
Bußgeld: Bis zu 10.000 €
Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, Behörden auf Nachfrage Auskunft über ihre Produkte zu geben. Sie müssen beispielsweise nachweisen können, dass ihre Produkte den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Tipp: Dokumentiere alles gründlich – von der technischen Konformitätsprüfung bis zur Kommunikation mit Behörden.
5. Dienstleistung ohne Barrierefreiheit anbieten
Paragraphen: § 14 Abs. 1
Bußgeld: Bis zu 100.000 €
Nicht nur Produkte, auch Dienstleistungen müssen barrierefrei sein. Anbieter, die gegen diese Vorschrift verstoßen, riskieren hohe Bußgelder.
Hierbei geht es z. B. um Websites oder Apps, die für Nutzer:innen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.
Beispiel: Eine Bank bietet eine App an, die für blinde Kund:innen nicht nutzbar ist. Das verstößt gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
So vermeidest Du Bußgelder: praktische Tipps
Niemand möchte Bußgelder zahlen. Aber wie kannst Du sicherstellen, dass Dein Unternehmen alle Vorgaben des BFSG einhält? Hier sind meine Tipps:
1. Barrierefreiheit von Anfang an einplanen
Barrierefreiheit sollte kein Nachgedanke sein. Integriere die Anforderungen schon in der Produktentwicklung oder bei der Gestaltung von Dienstleistungen.
Tipp: Hast Du eine Website oder Web-App? Nutze meine BFSG-Checkliste für Website-Betreiber, um allen Anforderungen gerecht zu sein.
2. CE-Kennzeichnung prüfen
Stelle sicher, dass die CE-Kennzeichnung korrekt und sichtbar am Produkt angebracht ist. Dafür musst Du ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen (§ 6 Abs. 1).
3. Zusammenarbeit mit Behörden
Sei kooperativ! Wenn Behörden Informationen zu Deinen Produkten verlangen, liefere sie schnell und vollständig. Halte alle Dokumente mindestens fünf Jahre lang bereit (§ 7 Abs. 5).
4. Schulungen für Mitarbeitende
Sensibilisiere Dein Team für die Anforderungen des BFSG. Je besser alle im Unternehmen Bescheid wissen, desto geringer ist das Risiko von Verstößen.
Was passiert bei einem Verstoß?
Falls eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird, prüft die zuständige Marktüberwachungsbehörde, ob ein Bußgeld verhängt wird. Dabei berücksichtigt sie:
- Schwere des Verstoßes
- Häufigkeit der Verstöße
- Umsatz des Unternehmens (zur Festlegung der Höhe)
Du hast die Möglichkeit, Dich gegen das Bußgeld zu wehren – etwa durch einen Einspruch. Aber Vorsicht: Ohne stichhaltige Argumente kann das teuer werden.
Fazit
Das BFSG macht klar: Barrierefreiheit ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Verstöße können teuer werden und das Image Deines Unternehmens schädigen. Deshalb ist es wichtig, die Anforderungen genau zu kennen und umzusetzen.
Hast Du noch Fragen zu den Bußgeldvorschriften oder möchtest sicherstellen, dass Dein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt? Buche eine kostenlose 1:1-Beratung bei mir:
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FAQ: Häufige Fragen zum BFSG und Bußgeldern
Wer fällt unter das BFSG?
Das BFSG betrifft alle Wirtschaftsakteure, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in Verkehr bringen oder anbieten. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer. Um sicherzugehen, ob Dein Unternehmen betroffen ist, nutze mein BFSG-Check-Tool. Damit kannst Du schnell prüfen, ob und welche Pflichten auf Dich zutreffen.
Was bedeutet BFSG?
BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 in deutsches Recht um und stellt sicher, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern, ohne zusätzliche Hürden.
Für welche Websites gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für Websites von Dienstleistern, die unter die Barrierefreiheitsanforderungen fallen. Dazu zählen insbesondere Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Banken, E-Commerce-Plattformen und öffentliche Stellen. Betroffen sind Seiten, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Dienstleistungen ermöglichen sollen (§ 14 BFSG).
Tipp: Wenn Du eine Website betreibst, die Produkte oder Dienstleistungen anbietet, prüfe unbedingt, ob sie den Anforderungen entspricht. Nutze dafür meine BFSG-Checkliste für Website-Betreiber.
Was sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr?
Darunter fallen alle Dienstleistungen, die elektronisch und meist über das Internet angeboten oder erbracht werden. Beispiele sind:
- Online-Banking
- E-Commerce-Webshops
- Streaming-Dienste
- Buchungsplattformen (z. B. für Reisen oder Hotels)
Wichtig ist, dass diese Dienstleistungen für alle Nutzer:innen zugänglich sind – unabhängig von etwaigen Einschränkungen. (§ 14 BFSG)
Sind barrierefreie Webseiten Pflicht?
Ja, barrierefreie Webseiten sind Pflicht, wenn sie unter die Regelungen des BFSG fallen. Das betrifft insbesondere Unternehmen und Organisationen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen (§ 3 BFSG). Für nicht konforme Webseiten können Bußgelder bis zu 100.000 EUR drohen.